Zum 20. August 2010 wird der gewerbsmäßige Handel mit Robbenprodukten in der Europäischen Union verboten.
Grundlage ist EU-Verordnung 1007/2009 vom 16. September 2009. Das Verbot betrifft alle Robbenprodukte, also auch Bekleidung und Schuhe, einschließlich Robbenfelle. Wer noch Restbestände auf Lager hat, sollte diese also bis spätestens 20. August verkaufen.
Swantje Francke