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Ausgabe 03/12

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  • 10.09.2009 | Unternehmen

    Deichmann – Dior bittet zur Kasse

    Deichmann muss wegen einer Urheberrechtsverletzung 27 600 Euro Schadensersatz an das französische Modeunternehmen Dior zahlen.

    Der Essener Filialist hatte Handtaschen für 14,90 Euro verkauft, die der Taschenlinie „Street Chic“ von Dior ähnlich sehen. Wie das Landgericht Frankfurt urteilte (AZ 2-03 O 64/09), handelte es sich um einen „fahrlässigen Verstoß gegen das Geschmacksmustergesetz“. Die ursprüngliche Klage Diors auf Schadensersatz über 125 000 Euro wies das Gericht zurück. Es sei nicht nachweisbar, dass der Gewinn Deichmanns in der Ähnlichkeit mit den Dior-Fabrikaten begründet sei.  19/09

    Swantje Francke

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