Im Fall der wegen des Diebstahls von Pfandbons gekündigten Kassiererin „Emmely“ hat das Bundesarbeitsgericht die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin zugelassen.
Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Heribert Jöris, erklärte: „Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist kein arbeitsrechtlicher Freibrief für Bagatell-Straftaten.“ Das Gericht sei von seiner Rechtsprechung zur Verdachtskündigung und zur Kündigung bei Diebstahl geringwertiger Gegenstände um keinen Millimeter abgerückt. Es gehe in der Revision einzig und allein um die höchstrichterlich noch nicht entschiedene Grundsatzfrage, ob das Berliner Landesarbeitsgericht bei der Interessenabwägung auch die, so das Bundesarbeitsgericht, „unseriöse Rechtsverteidigung im Prozess“ berücksichtigen durfte. 18/09
Peter Skop