Aktuelle Ausgabe

Ausgabe 10/12

Cover der Ausgabe Ausgabe 10/12

Zum Inhaltsverzeichnis

Editorial | Archiv

Schuhmarkt abonnieren

Anmeldung


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten?

  • 02.02.2012 | Unternehmen

    Bundesgerichtshof – Postfach ist als Widerrufsadresse zulässig

    Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen.

    Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht.  03/12

    Peter Skop

  • Kommentar schreiben