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  • 17.12.2009 | Studien/Marktanalysen

    BVG beschränkt Sonntagsöffnung

    Die Berliner passen sich an:  Öffnung nur von 13 bis 18 Uhr am Sonntag. Die Berliner passen sich an: Öffnung nur von 13 bis 18 Uhr am Sonntag.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Regelung bezüglich der verkaufsoffenen Sonntage abgelehnt. Der Schuhhandel kann mit dem Urteil leben.

    Die Karlsruher Richter beanstanden in ihrem Urteil vom
    1. Dezember vor allem die Öffnung an allen vier Adventssonntagen. Dies sei mit den Schutzpflichtsanforderungen, die im Grundgesetz verankert sind, nicht vereinbar. „Das gesetzliche Schutzkonzept der Sonn- und Feiertagsruhe muss diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben“, heißt es in dem Urteil. Ausnahmen müssten begründet werden. Wirtschaftliche Interessen von Geschäftsinhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Kunden für die Ladenöffnung genügten dafür grundsätzlich nicht. Die Kläger, die evangelische und die katholische Kirche, sehen sich durch die Entscheidung des BVG in ihrer ablehnenden Haltung zur Sonntagsöffnung bestätigt.

    Kritik an der Entscheidung kommt von Interessenvertretern des Handels und sogar vom Regierenden Bürgermeister von Berlin. „Wir haben versucht, ein modernes Ladenöffnungsgesetz zu schaffen, das den veränderten Lebensbedingungen angepasst ist“, so Wowereit. Eher gelassen reagiert der Berliner Schuhhandel: „Damit können wir leben“, sagt Horst Wittstock. Der Vorsitzende des Berlin-Brandenburgischen Schuheinzelhandelsverbandes erklärt, dass zumindest die beiden letzten Adventswochenenden für den Schuhhandel eher unwichtig sind. In diesen Zeiten hätten die Kunden meist andere Einkäufe als Schuhe im Kopf.

    Das Urteil könnte sich trotz seiner Signalwirkung als Pyrrhussieg erweisen. Erstens gilt das Verbot erst ab dem kommenden Jahr. Zweitens hat Wowereit bereits angekündigt, an zehn verkaufsoffenen Sonntagen per anno festzuhalten. Lediglich die Terminierung soll verändert werden. Wahrscheinlich wird es dann in der Hauptstadt statt der vier offenen Adventssonntage nur noch zwei geben. Die beiden im Dezember wegfallenden Tage könnten dann an anderen Terminen genutzt werden.

    Stephan Kühmayer

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