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  • 09.09.2010 | E-Commerce

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    Beliebter Widerrufsartikel Abendkleid:  Einen Abend tragen und tschüss! Beliebter Widerrufsartikel Abendkleid: Einen Abend tragen und tschüss!

    Online-Händler beklagen den Missbrauch des Widerrufsrechts durch Verbraucher. Noch gibt es Regelungen zum Wertersatz, doch wie lange noch?

    Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften, das es Verbrauchern erlaubt, Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben, belastet Onlineshop-Betreiber nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erheblich. Einer aktuellen Umfrage von DIHK und Trusted Shops zufolge, an der sich knapp 400 Betreiber von Online-Shops beteiligten, wird jeder siebte über das Internet erworbene Artikel zurückgeschickt.

    „Und das oft in schlechtem Zustand“, kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. „Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.“ Das betreffe vor allem anlassbezogene Ware wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.

    Mit harten Folgen für die Anbieter: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel bei Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen der Fall. „Zum Teil sehen sich die Händler gezwungen, bestimmte Produkte aus ihren Verkaufssortimenten ganz herauszunehmen“, berichtet Martin Wansleben.

    Die Zeche für den Missbrauch zahlen letztlich die Händler, die die Kosten nicht weitergeben können – 55 Prozent der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend –, beziehungsweise die Verbraucher: 35 Prozent der Anbieter berücksichtigen die unerfreuliche Praxis bei der Preiskalkulation. Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.

    „Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wert­ersatz entfallen“, befürchtet Wansleben. Das Bundesjustizministerium ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, um den Wert­ersatz zu erhalten. 19/10

    Peter Skop

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