„75000 Euro Strafe für ein fehlerhaftes Impressum in Frankreich“. „Was betrifft mich das“, wird sich jetzt der eine oder der andere fragen. Unter Umständen mehr, als es dem einen oder anderen Shopbetreiber lieb ist.
Wer neben einem deutschen Shop auch Waren in anderen Ländern anbietet, dorthin versendet und/oder einen Webshop in französischer Sprache betreibt, sollte ein paar Dinge beachten. 01/12
RA Manfred Wagner
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