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  • 29.07.2010 | Organisationen

    Artioli – sieht Schwächen bei der „made in Italy“-Regelung

    Dem italienischen Gesetz zur Ursprungsbezeichnung droht Gefahr aus Brüssel. Artioli will mehr Gewicht auf die Montage der Schuhe legen.

    Bei der Tagung der italienischen Jungunternehmer am 16. Juli nahm auch Anci-Präsident Vito Artioli teil. Gegenüber Schuhmarkt sprach Artioli über die Bedeutung der Ursprungsbezeichnung „made in Italy“ und über die Möglichkeit, dass dieses in Italien bereits verabschiedete Gesetz von der EU-Kommission in Brüssel boykottiert werde und dass Italien eine kräftige Geldstrafe zahlen müsse. „Bevor wir das Gesetz verabschiedeten, hätten wir Änderungen durchführen sollen“, gesteht der 74-jährige Fachverbandspräsident.
    Derzeit sieht der Gesetzestext vier Phasen vor – von denen zwei eingehalten werden müssen –, um die Ursprungsbezeichnung „made in Italy“ zu erhalten. Zur Anwendung kommt das Gesetz auf die Textil- und Bekleidungsindustrie, auf den Möbel-, Design-, Lederwaren- und Schuhsektor. Für die Schuhhersteller werden folgende vier Arbeitsprozesse genannt: Gerberei, Bearbeitung des Oberleders, Montage und Verfeinerung.
    Falls es sich aber bei den zwei legal ausreichenden Phasen um die Gerberei und um die Verfeinerung handelt (diese kann sich auch nur auf die Verpackung konzentrieren), könne man nicht von „made in Italy“ sprechen, meinte Artioli. Insofern müsste der Gesetzestext sich auf die dritte Phase, die Montage, konzentrieren. Dann würde auch kein Einwand in Brüssel entstehen.
    Artioli verwies auch auf die Notwendigkeit, weiterhin rigoros gegen die Raubkopien vorzugehen. In Italien besteht bereits ein Gesetz, dass sich auch der Endverbraucher strafbar macht, wenn er kopierte Modelle erwirbt. Laut dem Anci-Präsidenten müsste dieses Gesetz nicht nur „in vereinzelten Fällen am Strandverkauf“, sondern auch in Städten angewandt werden.  16/10

    Thesy Kness Bastaroli

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