Die „Made in“-Kennzeichnung für Kleidungsstücke, die innerhalb der EU verkauft werden, soll künftig verbindlich gelten. Mitte Mai haben die Abgeordneten in erster Lesung zu einer entsprechenden Verordnung Stellung genommen.
Zudem müsse bald ein harmonisiertes und bindendes System bezüglich der obligatorischen Angaben eingeführt werden. Obligatorische Angaben zum genauen Ursprung der Erzeugnisse sollen den Verbraucher vor irreführenden Angaben zum Herkunftsland schützen, so dass deutlich wird, ob die Textilien in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland, wie beispielsweise China oder Pakistan, hergestellt worden sind. Bisher sind Angaben zum Herstellungsland freiwillig und deren Anwendung in der Praxis von nationalen Gesetzen abhängig.
Die EU-Kommission wird aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Bericht, und wenn nötig einen Gesetzesentwurf zur Erhebung neuer EU-weiter Kennzeichnungsvorschriften, vorzulegen.
Wie die Onlinezeitung Faz.net berichtet, sind deutsche Verbände beunruhigt, dass das bewährte „Made in Germany“ einem „Made in EU“ weichen könnte. 12/10
Swantje Francke