Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu sogenannten Flashmobs, die blitzartig das Geschäft blockieren, Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Bundesarbeitsgericht hatte es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen mittels dieser Flashmobs Betriebsbesetzungen und Betriebsblockaden zu organisieren. Aus Sicht des HDE ist dies eine falsche Entscheidung. Der tarifpolitische Experte des HDE, Heribert Jöris, erklärte, es handele sich dabei um das planmäßige Verwüsten von Ladengeschäften und die Belästigung von Kunden und Mitarbeitern durch Gewerkschafter und zur Unterstützung herbeigerufener, handelsfremder Aktivisten. Dies seien keinesfalls zulässige Instrumente von Tarifstreitigkeiten, die durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt seien. 02/10
Peter Skop