Am 2. Juni 2010 hat das Landgericht Düsseldorf die Benutzung der Gemeinschaftsmarke „fitflop“ für Schuhwaren in Deutschland untersagt.
Die Marke sei fast identisch zur älteren deutschen Marke „flip*flop“; es bestehe daher Verwechslungsgefahr. Das Gericht wies den Einwand zurück, Flip Flop sei eine Beschreibung für Sandalen und daher nicht als Marke schutzfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die deutsche Internetseite www.fitflop.de wird derweil „aktualisiert“. 16/10
Peter Skop