Membranen-Spezialist W.L. Gore & Associates hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Geox Deutschland GmbH, die deutsche Tochtergesellschaft des italienischen Schuhherstellers Geox, erwirkt.
Damit ist Geox untersagt, ein am 9. Oktober versandtes Rundschreiben weiter zu verbreiten. Darin hatte Geox unter Hinweis auf im Ausland anhängige Patentstreitigkeiten versucht, deutsche Händler von der Bestellung und dem Kauf von Gore-Tex-Schuhen mit Surround-Produkttechnologie abzuhalten
Anlass für dieses Scheiben war die erweiterte Markteinführung von Gore-Tex-Schuhen mit besagter, weltweit zum Patent angemeldeten Surround-Technologie. Hiermit ausgestattete Schuhe sind wasserdicht und kombinieren dies mit großen, offenen Flächen auf der Sohle, durch die Luft auch von unten den Fuß klimatisieren soll.
Christian Langer, weltweit für die Sparte Footwear bei Gore verantwortlich, ist überzeugt, dass Gore mit Surround keinerlei Rechte Dritter verletzt: „Für die Richtigkeit anders lautender Behauptungen gibt es keinerlei Nachweise. Deswegen werden wir gemeinsam mit unseren teilnehmenden Markenpartnern die Produkteinführung von Gore-Tex Footwear mit Surround-Produkttechnologie konsequent fortsetzen und unser Recht, diese in den Markt einzuführen, mit Nachdruck verteidigen.“
Sollte Geox sein Schreiben weiterhin in Umlauf bringen, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250000 Euro.
Swantje Francke